Der Verein Kinderhort am Stadtgarten fordert Rat und Verwaltung auf, die beschlossene Schließung von Horten in freier Trägerschaft zurückzunehmen. Dies müsse die Konsequenz aus der einstweiligen Anordnung sein, die die Einrichtung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erwirkt hatte. Die Richter hatten im Juni entscheiden, dass die Stadt dem Hort in der Gilbachstraße bis Ende 2007 die Betriebskostenzuschüsse zahlen müsse. Nach einem Ratsbeschluss vom August 2006 sollen die meisten Horte in Köln wegen des Systemwechsels zur Offenen Ganztagsgrundschule Ende Juli 2007 schließen. Mit den Landesmitteln, die ab Mitte 2008 auf 20 Prozent reduziert werden, sollen lediglich 59 namentlich benannte Horte weiterfinanziert werden. Der Hort am Stadtgarten gehört nicht dazu - hat aber bei der Stadt bereits den Betriebskostenzuschuss für 2008 beantragt.

 

„Die Gerichtsentscheidung ist auf alle anderen Horte in freier Trägerschaft übertragbar“, argumentierte Rechtsanwalt Ingo Krampen, der den Verein rechtlich vertritt. Nach seinen Angaben wollen auch drei weitere der insgesamt zwölf Horte in freier Trägerschaft die Fortzahlung der Zuschüsse erstreiten. Zudem will der Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. (Keks) die Bezirksregierung „wegen der neuen Rechtsvoraussetzungen“ auffordern, den Ratsbeschluss erneut zu überprüfen.

Das OVG hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass es unter ganz bestimmten Voraussetzungen einen Vorrang von Trägern der freien Jugendhilfe gebe und dass für 2007 ausreichend Landesmittel für die Förderung von Horten zur Verfügung stünden. „Der Aufbau einer Offenen Ganztagsgrundschule durch die öffentliche Hand stellt die Ansprüche auf Jugendhilfe für die Hortkinder nicht in Frage“, so Christian Döring, Vater zweier Kinder und zuständig für die rechtlichen Fragen des Trägervereins.

Jugenddezernentin Agnes Klein bekräftigte dagegen die Auffassung der Stadt, dass es „einen klaren Ratsbeschluss“ gebe, der durch die Gerichtsentscheidung „im Grundsatz nicht gefährdet“ sei. Die OVG-Entscheidung im Eilverfahren - das Verfahren in der Hauptsache steht noch aus - beziehe sich nur auf den Hort am Stadtgarten. Man werde in den anstehenden Rechtsverfahren noch deutlicher machen, dass eine Finanzierung zweier kompletter Systeme - Horte und Offene Ganztagsschule - nicht möglich sei. „Wir reden ja nicht nur über Landeszuschüsse, sondern auch über kommunale Mittel“, so die Dezernentin.

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