In einem Brief an den Oberbürgermeister, den Beschwerdeausschuss des Rates und die Bezirksregierung Köln fordert der Hort am Stadtgarten / Gilbachstraße nach seinem Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Münster weitere Konsequenzen. Die Initiative appelliert, „den Kahlschlag der Hortarbeit zu stoppen, Rechtssicherheit herzustellen“ und die Zuschüsse für Horte freier Träger auch nach dem 31. Juli zu zahlen. Dies erklärte gestern Christian Döring für die Eltern. Zu prüfen seien gegebenenfalls disziplinarische Maßnahmen gegenüber der zuständigen Verwaltung aufgrund einer mangelnden rechtlichen Beschlussgrundlage. Mit der Einstweiligen Anordnung hatte das OVG entschieden, dass die Stadt die Betriebskostenzuschüsse für den Hort bis Ende 2007 bewilligen muss. Erst ab Mitte 2008 reduziere das Land die Hortförderung auf 20 Prozent.

 

Laut Rechtsanwalt Krampen ist die Stadt mit dem Beschluss zu Hortschließung und OGTS-Aufbau 2006 „weit übers Ziel hinausgeschossen“. Es gebe einen „Vorrang der freien Jugendhilfe unter bestimmten Bedingungen“, dann hätten sie die Berechtigung, neben städtischen Angeboten bestehen zu bleiben. Auch die Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe „Keks“ wird den RP erneut bitten, den Beschluss vom 22. August 2006 auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen. In Köln gibt / gab es 12 Horte in freier Trägerschaft. Neben dem am Stadtgarten haben die „Flöhe“, der Hort Spichernstraße und Köln-Süd rechtliche Schritte eingeleitet.

Zwei Ganztags-Systeme nebeneinander seien nicht zu finanzieren, sagte Dezernentin Dr. Agnes Klein in einem Statement. Die OVG-Entscheidung werde genau geprüft. Sie betreffe den einzelnen Fall. Die Zahlungen an den Hort Gilbachstraße würden vorbehaltlich des Hauptsacheverfahrens geleistet. (MW)

– Quelle: http://www.rundschau-online.de/11497028 ©2016