Aus den Nachrichten der Monate:
Das Widerspruchsrecht gegenüber Behörden , ein altes Bürgerrecht in einzelnen Bundesländern so auch in NRW ist abgeschafft,
Zur Begründung:
Der Bürger könne ja bei Gericht klagen, und dies bei oftmals recht kleinen Fehler von Behörden bei Bescheiden.
Eine klare Tendenz hin zur Einschüchterung von Menschen, zur Schwächung von Demokratie und Transparenz, zu einem Kalkül, dass immer mehr Menschen von ihrem Recht auf Widerspruch bei immer höheren Hürden schon keinen Gebrauch machen werden.
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